Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

roger69, Frankfurt, Thursday, 18.12.2014, 16:57 (vor 3425 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antworten,
jedoch ist mir immer noch nicht klar wie die Gesetzgebung nun für die weiteren Stellvertreter, als der erste, im Zusammenhang mit Kündigungsschutz aussieht.
Es könnte, würde, sollte........
Wenn bei einer SB Zahl von 54 Personen, einen SBV, einen ersten Stellvertreter und zwei weitere Stellvertreter existieren, die höchswahrscheinlich nicht dazu kommen werden, Aufgaben zu übernehmen, würden diese Stellvertreter auf irgendeine Art und Weise Kündigungsschutz genießen.
Freundliche Grüße


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