Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 18.12.2014, 17:06 (vor 3425 Tagen) @ roger69

Wenn bei einer SB Zahl von 54 Personen, einen SBV, einen ersten Stellvertreter und zwei weitere Stellvertreter existieren, die höchswahrscheinlich nicht dazu kommen werden, Aufgaben zu übernehmen, würden diese Stellvertreter auf irgendeine Art und Weise Kündigungsschutz genießen.
Wenn diese nie tätig wurden - dann (wahrscheinlich) NEIN.
Wahrscheinlich deswegen, weil die Rechtsprechung, wie in Wolfgangs Beitrag erwähnt, nicht eindeutig ist.

Bei 54 Koll. ist dies aber schwer vorstellbar, dass sie nie tätig werden, denn die VP hat (wahrscheinlich) 7 Wochen Urlaub. Ev. 2 Wochen Weiterbildung und ev. 2 Wochen krank.

In diesen 7-11 Wochen wird doch wohl der Stelli was tun. ;-)

PS: Interessiert die Koll. nur der Kündigungsschutz oder wollen sie auch an die Aufgaben ran. Diese und dann auch den Kündigungsschutz bearbeitet man am SBV-1 Seminar!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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