Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

roger69, Frankfurt, Monday, 22.12.2014, 17:51 (vor 3421 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Nein, natürlich nicht. Vorrang haben die Kollegen und Kolleginnen die SB sind. Es war jedoch niemand im Stande die Frage der Kündigungsschutz zu beantworten. Es hiess weiterhin, dass die weiteren Stellvertreter, ausser der erste, niemals nach rechtlage zu Aufgaben hinzugezogen werden können/dürfen. Es wäre nämmlich ein 1-Mann/Frau Verantwortung lediglich mit einem Stellvertreter/in. Und weitere Stellvertreter kämen auch dann nicht zum Zuge, wenn die o.g. Hauptverantworlich Abwesend oder keine Zeit hätten.

Wünsche trotzdem allen eine Frohe Weihnachten.


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