Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

Heinrich, Thursday, 22.01.2015, 16:05 (vor 3390 Tagen) @ roger69

Hallo,

Mann müsste nur noch jetzt wissen wie man das Wort "verhindert" ausgelegen müsste. Verhindert durch abwesend oder verhindert durch viel Arbeit ???

Das ist alles auch kein Thema der Auslegung, da es im Gesetz/Rechtsprechung klar geregelt ist.

Verhindert durch Mandatsaufgaben! Verhinder durch Arbeit gilt idR nicht, da Mandatsarbeit Vorrang hat. Das Thema zu viel Arbeit, ist das Problem des AG.

Nimmt eine Vertrauensperson wegen vieler Arbeit sein Mandat nicht wahr, wäre dieses eine Pflichtverletzung.

Nimmt ein Stelli an der BR Sitzung teil, obwohl die Vertrauensperson nicht verhindert ist, würde dieses gegen die Nichtöffentlichkeit der Sitzung verstoßen.


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