Schulung, Abmahnung, Klage, (Seminare / Fortbildung)

greese, S-H, Arbeitsort: Kiel, Wohnort: Nähe Itzehoe, Thursday, 01.10.2015, 17:45 (vor 3155 Tagen) @ Wolfgang E.

Ich klinke mich hier einmal mit ein...

Ich bin seit Nov 2014 SBV in einer gGmbH (ein Wohlfahrtsverband) und in meinem Bereich für rund 15 sbM zuständig. Ich selber habe keinen GdB.

Das für mich zuständige Integrationsamt bietet diverse Seminare für SBVn an, von denen ich vorsorglich/präventiv einige Seminare gebucht/reserviert habe. Nun bin ich seit einiger Zeit arbeitsunfähig (Ende LoFZ erreicht) und habe die Seminare beim I-Amt, telefonisch von zu Hause aus, storniert. Die schriftlichen Bestätigungen der Stornierungen sind nun an meinem Arbeitsplatz eingegangen und mein Vorgesetzter (nicht Geschäftsführer) erwägt mich deshalb abzumahnen. Ich hatte für einzelne Seminare noch keine Buchungsbestätigung und somit noch keinen Antrag auf Kostenübernahme/Freistellung an den Vorgesetzten gegeben. Über die mögliche Abmahnung hat mich der BR telefonisch informiert.:-(
Die Buchungen/Reservierung der Seminare habe ich online gemacht, denn erfahrungsgemäß sind die Termine sehr schnell ausgebucht.

Liege ich richtig damit, dass mein Vorgesetzter mich gar nicht abmahnen kann? Die entsprechende Anträge auf Kostenübernahme/Freistellung mit Angabe von Ort, Dauer, Kosten und Inhalt hätte ich rechtzeitig vor dem jeweiligen Seminar abgegeben, aber nun durch meine AU ist eben Alles anders...

Wie gesagt, mein direkter Vorgesetzter erwägt eine Abmahnung, weil ich eben die Freistellung noch nicht beantragt habe...

Ich hatte auch schon den Fall, dass ein Seminar vom Veranstalter abgesagt wurde, mangels Buchungen...

Auf eure Rückmeldungen freue ich mich und sage schon einmal vielen Dank dafür.✿


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