Schulung, Abmahnung, Klage, (Seminare / Fortbildung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.10.2015, 12:38 (vor 3155 Tagen) @ greese

Hallo,

ohne Zusage des AG ein Seminar verbindlich zu buchen, ist riskant. Schweigen des AG kann auch grundsätzlich nicht als Zustimmung gewertet werden. Deswegen bieten die allermeisten Anbieter auch die Möglichkeit der Reservierung an, wobei bei rechtzeitiger Stornierung auch keine Kosten anfallen.

Eine Abmahnung für fehlerhaftes Handeln als SBV ist allerdings unzulässig, dem kannst Du ganz entspannt entgegensehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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