Schulung, Abmahnung, Klage, (Seminare / Fortbildung)
Hallo tarsim,
Habe so etwas im Kopf, dass eine Abmahnung wegen der Tätigkeit als SBV nicht möglich ist (ausnahme persönliche Beleidigungen ets) sondern eine Behinderung der Tätigkeit der SBV darstellt (SGB IX § 156).
Bei Gütetermin mal ansprechen, eventuell.
Grüße
Ede