Schulung, Abmahnung, Klage, (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Sunday, 22.07.2007, 18:33 (vor 6148 Tagen) @ tarsim

Hallo "tarsim",

bin einmal auf den Ausgang des Gütetermins gespannt. Lasse es uns hier wissen wie es weiter geht.

Grundsätzlich sieht das Gesetz, also das SGB IX es nicht vor, dass hier betriebsinterne Regelungen, was das Recht auf Teilnahme betrifft, zu beachten sind. Sie dürfen auf alle Fälle das Recht des SchwbV auf notwendige Qualifizierung nicht beschränken oder unmöglich machen. Man sollte aber auch immer in der Mitteilung an den AG die Notwenigkeit der Qualifizierungsmaßnahme nachvollziehbar begründen. Es hilft auf alle Fälle Schwierigkeiten zu vermeiden. Ganz wichtig, die SchwbV hat Anspruch auf NOTWENIGE Qualifizierungsmaßnahmen.

Man sollte selbstverständlich mit dem AG über notwenige Schulungen reden. Das der BR hier die Unterstützung der SchwbV ablehnt ist für mich ebenso nicht verständlich und nachvollziehbar. Es gehört auch zu den Aufgaben des BR hier die SchwbV zu unterstützen. Grundsätzlich solte die SchwbV und der BR stets vertrauensvoll zusammen arbeiten.


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