Schulung, Abmahnung, Klage, (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Saturday, 03.10.2015, 18:01 (vor 3153 Tagen) @ greese

Von so her stelle ich mir die Frage, ob hier nicht das „Briefgeheimnis der VPSchwb“ verletzt wurde…

Um das beurteilen zu können müsste man genau wissen, wie der Brief adressiert war. Stand auf dem Briefumschlag etwa "Schwerbehindertenvertretung" drauf als Empfänger? Dann hätte der Brief natürlich an das stellv. Mitglied der SBV weitergeleitet werden müssen und zwar ungeöffnet! Das muss jeder Betrieb organisatorisch sicherstellen. Solche Briefe dürfen nicht einfach von "Hinz und Kunz" geöffnet werden. Hier gilt das Gleiche wie bei Briefen an den Betriebsrat.

Und eben in diesem Gespräch hat mein Vorgesetzter dem BR-Vorsitzenden gesagt, dass er überlegt, mich als VPSchwb wegen der Buchung/Reservierung von Seminaren abzumahnen.

... und genau das halte ich datenschutzrechtlich für höchst fragwürdig, sofern Du den Vorgesetzten insoweit nicht zuvor ausdrücklich von seiner Schweigepflicht für diesen Punkt entbunden haben solltest.


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