Schulung, Abmahnung, Klage, (Seminare / Fortbildung)

garda, Berlin, Friday, 02.10.2015, 10:42 (vor 3154 Tagen) @ greese

Das für mich zuständige Integrationsamt bietet diverse Seminare für SBVn an, von denen ich vorsorglich/präventiv einige Seminare gebucht/reserviert habe. Nun bin ich seit einiger Zeit arbeitsunfähig (Ende LoFZ erreicht) und habe die Seminare beim I-Amt, telefonisch von zu Hause aus, storniert. Die schriftlichen Bestätigungen der Stornierungen sind nun an meinem Arbeitsplatz eingegangen und mein Vorgesetzter (nicht Geschäftsführer) erwägt mich deshalb abzumahnen. Ich hatte für einzelne Seminare noch keine Buchungsbestätigung und somit noch keinen Antrag auf Kostenübernahme/Freistellung an den Vorgesetzten gegeben. Über die mögliche Abmahnung hat mich der BR telefonisch informiert.:-(
Die Buchungen/Reservierung der Seminare habe ich online gemacht, denn erfahrungsgemäß sind die Termine sehr schnell ausgebucht.

Liege ich richtig damit, dass mein Vorgesetzter mich gar nicht abmahnen kann? Die entsprechende Anträge auf Kostenübernahme/Freistellung mit Angabe von Ort, Dauer, Kosten und Inhalt hätte ich rechtzeitig vor dem jeweiligen Seminar abgegeben, aber nun durch meine AU ist eben Alles anders...

Wie gesagt, mein direkter Vorgesetzter erwägt eine Abmahnung, weil ich eben die Freistellung noch nicht beantragt habe...

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos weswegen er dich genau abmahnen will und auf die Begründung wäre ich total gespannt. Einen Rechtsverstoß durch dich sehe ich nicht.

Natürlich musst du deine Teilnahme dem Arbeitgeber mitteilen, denn er muss ja wissen wo du bist, aber natürlich erst dann wenn auch tatsächlich fest steht, dass du auch hinfährst und eben nicht, weil du dir Plätze reserviert hast.

Ein Fehlverhalten deinerseits kann ich erst mal nicht erkennen und sollte da eine Abmahnung erfolgen kann ich nur raten, dass du dir juristischen Beistand holst um dem Arbeitgeber klar zu machen, dass diese Abmahnungen wieder zu entfernen sind.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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