Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.11.2015, 13:12 (vor 3103 Tagen) @ gefreiter

Hallo liebe Kollegen,

Hallo,

Er möchte nicht das unsere Betriebsleitung von seinem Antrag erfährt, denn diese ist durch Unwissenheit wahrscheinlich schnell damit überfordert.

Es ist Aufgabe der SBV, die Stellungnahme gemeinsam mit dem BR abzustimmen (wenn der Betroffene einverstanden ist). Dann kann der AG so ziemlich schreiben, was er will.

Vielleicht habt ihr ja noch Tips wie so ein Antrag erfolgversprechend formuliert werden kann.Danke.

Die Antragsformulierung ist nicht so wichtig. Es reicht dabei die stichwortartige Auflistung der Gründe für die abstrakte Arbeitsplatzgefährdung. Die Stellungnahme von SBV und BR ist entscheidend, denn dort muß beschrieben werden, was sich für den AN durch die Gleichstellung verbessert. Bei einer "Rückstufung" des GdB von 40 auf 60 könnte zB das Behalten eines leidensgerechten Arbeitsplatzes der entscheidende Grund sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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