Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo Wobi,
.......Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat werden unabhängig voneinander durch die Sachbearbeitung der Agentur für Arbeit aufgefordert eine Stellungsnahme abzugeben. Ein Einverständnis der Antragstellerin / des Antragstellers ist nicht erforderlich. .......
Schau dir bitte mal die letzte Seite eines Gleichstellungsantrages an. Dort wird das Einverständnis des Antragsstellers für die Befragung explizit abgefragt
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."