Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

Heinrich, Monday, 02.11.2015, 18:45 (vor 3102 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

der Antragsteller kann sehr wohl, auch wenn es im Fbl. nicht expliziert vorgesehen ist, entweder den BR / PR oder SBV oder den AG, also eine Gruppe streichen. Dieses muss wegen des Selbstbestimmungsrechtes und des Datenschutzes die Agentur dann beachten. Die Agentur kann dann nur ggf dem Antrag auf Gleichstellung nicht stattgeben. Aber die Agentur muss nicht den Antrag dann negativ entscheiden. Sie kann diesem auch dann trotzdem stattgeben u.U auch weil der Antragsteller eine Gefährdung anderweitig glaubhaft dargestellt hat.


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