Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

Heinrich, Monday, 02.11.2015, 23:38 (vor 3102 Tagen) @ WoBi

Hallo,

Der Antrag auf Gleichstellung kann nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, wenn der beschäftigte Antragsteller seine Zustimmung zur Befragung der Schwerbehindertenvertretung und/oder Betriebsrat gegeben hat, jedoch nicht für die Arbeitgeberin.


Dem ist so NICHT zuzustimmen, denn auch dann gilt hier § 66 Abs 1 SGB 1. So der Runderlass 13/2002 der Bundesagentur für Arbeit.

Fazit, auch dann kann die Agentur negativ entscheiden. Die Agentur kann dann sehrwohl die Zustimmung gem. § 66 1 SGB 1 verweigern.


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