Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo,
Der Antrag auf Gleichstellung kann nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, wenn der beschäftigte Antragsteller seine Zustimmung zur Befragung der Schwerbehindertenvertretung und/oder Betriebsrat gegeben hat, jedoch nicht für die Arbeitgeberin.
Dem ist so NICHT zuzustimmen, denn auch dann gilt hier § 66 Abs 1 SGB 1. So der Runderlass 13/2002 der Bundesagentur für Arbeit.
Fazit, auch dann kann die Agentur negativ entscheiden. Die Agentur kann dann sehrwohl die Zustimmung gem. § 66 1 SGB 1 verweigern.