ausserordentliche Kündigung? (Kündigung)

Cebulon, Wednesday, 16.03.2016, 12:45 (vor 2971 Tagen) @ Apanatshi

Die Versetzungen waren nicht leidensgerecht...

Das hätte natürlich zuvor geprüft werden müssen, ob die Versetzung auf den anderen Arbeitsplatz überhaupt behinderungsgerecht ist. Ansonsten hat das mit einer ordnungsgemäßen BEM-Maßnahme nichts zu tun. Der "Betriebsarzt sollte in der Regel beteiligt werden" nach Expertenmeinung.

Andere Lösungen wurden nicht angedacht...

Wurden von der Krankenschwester, dem Betriebsrat bzw. der SchwbV unter Einbeziehung des IFD und des Betriebsarztes damals andere behinderungsgerechte Arbeitsplätze ausfindig gemacht, ggf. in Teilzeit oder nach Umschulung - und zwar für alle Arbeitsplätze des Arbeitgebers? Wurde bei den Reha-Trägern BA bzw. DRV wegen Umschulung angefragt beim BEM?

Wenn darüber nicht nachgedacht und nichts geklärt wurde, wird das dem Integrationsamt nicht gefallen! Ich fürchte, da hat jemand seine "Hausaufgaben" nicht gemacht. Siehe oben Hendrik zur Umschulung. Er hat das sehr schön erklärt. Und zu Nachtschichten von Krankenschwestern siehe ggf. BAG, 09.04.2014 – 10 AZR 637/13. Zu einer Umschulung siehe ggf. auch
LAG Hessen, Urteil vom 02.11.2015, 16 Sa 473/15

Gruß,
Cebulon


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