ausserordentliche Kündigung? (Kündigung)

Cebulon, Wednesday, 16.03.2016, 17:41 (vor 2971 Tagen) @ Apanatshi

Im Bedarfsfall den Betriebsarzt zur Problemklärung und zur Maßnahmenplanung hinzuziehen.

Richtig, besonders zur Klärung behinderungsgerechter anderer Arbeitsplätze hätte der Betriebsarzt m.E. zumindest "hinzugezogen" werden müssen.

Dies ist nicht im ausreichendem Maß erfolgt (einmaliger Kontakt 2012).

Richtig, aus meiner Sicht verantwortungslos und kein ordnungsgemäßes BEM. Sorry: Da wären aber auch die betrieblichen Interessenvertretung gefordert gewesen, solche Defizite beherzt bzw. wiederholt zu monieren.

Organisationsänderungen wurden von Seiten des Arbeitgebers als nicht machbar abgelehnt

Naja, da müsste er aber schon recht gut beim INA begründen, warum er das ganz und gar ablehnt und warum ihm das von vornherein nicht zumutbar sein soll. Und die Rechtsprechung sieht das regelmäßig mit den organisatorischen Möglichkeiten ganz anders!

Die Leitung des BEM wurde aufgelöst und sollte der Personalabteilung unterstellt werden.

Gibt's denn in diesem Klinikum keine verbindliche BEM-Betriebsvereinbarung? Handelt es sich hier um ein Kleinstkrankenhaus ohne BEM-Team?

Der AG begründete die ausserordentliche Kündigung damit, dass das INA nur 2 Wochen Zeit hat...

Eine abwegige und haltlose Begründung aus meiner Sicht für eine solche Kündigungsart. Dies auch deshalb, weil die "Kündigungsabsicht" bereits im November bekannt gegeben wurde, also vor über drei Monaten. Eine "professionelle" Personalverwaltung...

Gruß,
Cebulon


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