Begründetes Ablehnungsschreiben nach Auschreibung (Einstellung)

Cebulon, Wednesday, 06.03.2019, 11:14 (vor 1884 Tagen) @ Gothmog

Hallo, das kommt darauf an: Wird Beschäftigungs-Quote (noch) nicht erfüllt und ist SBV oder BR/PR nicht einverstanden, dann hat dieser Arbeitgeber "alle Beteiligten unter Darlegung der Gründe zu unterrichten" nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 164 Absatz 1 Satz 9 SGB IX.

Gruß,
Cebulon


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