Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellung? (Einstellung)

WoBi, Thursday, 07.03.2019, 12:19 (vor 1883 Tagen) @ Cebulon

Dazu zur Info noch ein Sonderfall:
Öffentliche Arbeitgeber des Bundes sind zu einer Quote von mindestens 6% verpflichtet, wenn die Beschäftigungsquote am 31.10.1999 mindestens 6% betragen hatte. Steht in den Übergangsregelungen § 241 Abs. 1 SGB IX.

Hier sollte die SBV und/oder PR genau die Quote im Auge behalten und bei Bewerbungen prüfen, ob sie als gewählte Interessensvertretung, einer getroffenen Bewerberauswahl zu Ungunsten eines schwerbehinderten Bewerbers widerspruchslos zustimmen.

Bei Nichterfüllung der Quote und das fehlende Einverständnis mit der Entscheidung des Arbeitgebers kann auf eine korrekte Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens durch SBV und BR/PR hingewirkt werden. Also von der Vorprüfung, ob es geeignete schwerbehinderte Beschäftigte vor Stellenausschreibung, über die Stellenausschreibung, Abfrage der AfA mit Bitte um Vorschläge geeigneter Bewerber, Bewerbungseingang, Vorstellungsgespräche, Ranking der Bewerber bis zum Erörterungsgespräch, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Bewerbers nicht erfolgreich war. Steht alles für jeden (privater/öffentlicher) Arbeitgeber in § 164 Abs. 1 SGB IX.

Die SBV hat die Einhaltung der Gesetze,... zu Gunsten der schwerbehinderten Menschen zu überwachen. Dies erklärt oft die Auskünfte durch den Arbeitgeber oder arbeitgebernahe Stellen.

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Gruß
Wolfgang


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