Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellung? (Einstellung)

Cebulon, Wednesday, 06.03.2019, 17:11 (vor 1884 Tagen) @ Hotte

Da muss ausführlich begründet werden.

Hallo, aber nicht nur Begründung gegenüber den Interessenvertretungen, sondern auch gegenüber dem betroffen schwerbehinderten Bewerber als "Beteiligten" muss ausführlich begründet werden (in welcher Form auch immer). Denn insoweit geht es allein um den § 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX und gerade nicht um dessen Satz 8. Oder meint etwa die "Rechtsbteilung", dass der schwerbehinderte Bewerber kein Beteiligter im Sinne des Satzes 9 sei?

Wenn der AG also einen abgesagten Bewerber nicht beteiligt, was i.d.R. der Fall sein wird, so ist dies ohne Folgen für ihn.

Das sieht die Rechtsprechung jedoch u.U. ganz anders im Falle des Absatz 1 Satz 9.

Gruß,
Cebulon


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