Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellung? (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 06.03.2019, 18:01 (vor 1884 Tagen) @ Cebulon

Da muss ausführlich begründet werden.


Hallo, aber nicht nur Begründung gegenüber den Interessenvertretungen, sondern auch gegenüber dem betroffen schwerbehinderten Bewerber als "Beteiligten" muss ausführlich begründet werden (in welcher Form auch immer). Denn insoweit geht es allein um den § 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX und gerade nicht um dessen Satz 8. Oder meint etwa die "Rechtsbteilung", dass der schwerbehinderte Bewerber kein Beteiligter im Sinne des Satzes 9 sei?

Wenn der AG also einen abgesagten Bewerber nicht beteiligt, was i.d.R. der Fall sein wird, so ist dies ohne Folgen für ihn.


Das sieht die Rechtsprechung jedoch u.U. ganz anders im Falle des Absatz 1 Satz 9.

Gruß,
Cebulon

Hey,
die Empfehlung der Rechtsabteilung ( von einem Dax Konzern) hat alle Absagen betroffen, egal ob sb oder nicht sb.

Hast du eine entsprechende Quelle der Rechtssprechung, was Anhörung von abgesagten sb Bewerber bzgl. der Begründung der Absage betrifft?
In meiner über 10jährigen Tätigkeit als SBV ist mir kein Urteil in dieser Hinsicht bekannt geworden. Auch von Seiten der IGM kamen keinerlei entsprechende Hinweise
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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