Begründetes Ablehnungsschreiben nach Auschreibung (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 06.03.2019, 11:26 (vor 1884 Tagen) @ Cebulon

Hallo, das kommt darauf an: Wird Beschäftigungs-Quote (noch) nicht erfüllt und ist SBV oder BR/PR nicht einverstanden, dann hat dieser Arbeitgeber "alle Beteiligten unter Darlegung der Gründe zu unterrichten" nach § 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX.

Gruß,
Cebulon


Hey,
Er hat es ... ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern.....

Die Rechtsabteilung meines ehemahligen Arbeitgeber hat der Pers-Abt. sogar gnaz drinegnd ans Herz gelegt, Ablehnungsschreiben so neutral und kurz wie möglich zu machen. Man wollte damit eventuelle AGG Verfahren aus dem Weg gehen, die sich aus dem Ablehungsschreiben ergeben könnten.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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