Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellungen? (Einstellung)
Die Rechtsabteilung meines ehemaligen Arbeitgebers hat der Pers-Abt. sogar ganz dringend ans Herz gelegt, Ablehnungsschreiben so neutral und kurz wie möglich zu machen.
Hallo, das mag ja so sein und auch legitim, wenn z.B. Quote von 5 Prozent erfüllt: Jedenfalls in den Fällen des § 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX wäre allein eine derartige nichtssagende "Begründung" aber kraft Gesetzes viel zu "kurz" bzw. diskriminierend, kommentiert umfassend Prof. Düwell, LPK-SGB IX, 5. Auflage 2019, § 164 Rn. 156-161, mit fundierten Hinweisen auf BAG und EuGH, zur "Begründung der getroffen Auswahlentscheidung".
Gruß,
Cebulon