Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellungen? (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 06.03.2019, 14:29 (vor 1883 Tagen) @ Cebulon

Die Rechtsabteilung meines ehemaligen Arbeitgebers hat der Pers-Abt. sogar ganz dringend ans Herz gelegt, Ablehnungsschreiben so neutral und kurz wie möglich zu machen.


Hallo, das mag ja so sein und auch legitim, wenn z.B. Quote von 5 Prozent erfüllt: Jedenfalls in den Fällen des § 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX wäre allein eine derartige nichtssagende "Begründung" aber kraft Gesetzes viel zu "kurz" bzw. diskriminierend, kommentiert umfassend Prof. Düwell, LPK-SGB IX, 5. Auflage 2019, § 164 Rn. 156-161, mit fundierten Hinweisen auf BAG und EuGH, zur "Begründung der getroffen Auswahlentscheidung".

Gruß,
Cebulon

Hey,
bitte untercheide zwischen Beteilugung der Intressenvertretungen und Absagebrief. Natürlich muss es mit den Intressenvertretungen anders laufen. Da muss ausführlich begründet werden. Das ist kein Thema.
Zur Beteilung des Bewerbers heisst es:
Rz. 12

Nach Abs. 1 Satz 8 ist im Rahmen des Erörterungsverfahrens der schwerbehinderte Mensch anzuhören, ihm ist Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Für eine solche Unterlassung sieht § 238 keine Folgen vor.


Wenn der AG also einen abgesagtne Bewerber nicht beteiligt, was i.d.R. der Fall sein wird, so ist dies ohne Folgen für ihn.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion