Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellungen? (Einstellung)

Cebulon, Thursday, 07.03.2019, 10:49 (vor 1883 Tagen) @ albarracin

Da haben offensichtlich dann die im Thread angesprochenen Rechtsabteilungen diesen Spezialfall nicht sachgerecht geprüft.

Danke für den Hinweis. Die pauschale Ansicht der Rechtsabteilung dieses Dax-Konzerns wäre nur dann korrekt, falls sämtliche Konzernunternehmen die Mindestbeschäftigungsquote erfüllen würden (so auch Feldes/Kohte, SGB IX, § 164 Rn. 23, für AG, die der gesetzl. Mindestbeschäftigungspflicht von sbM nicht nachkommen - zu dem bereits seit dem Jahr 2000 geltenden Rechtsstand).

Soweit die 5-Prozent-Quote aber in einzelnen Unternehmen des Konzerns nicht erfüllt und SBV oder BR nicht einverstanden sein sollte, muss auch ggü. dem SB Bewerber ("Beteiligter") in solchen Unternehmen unter fünf Prozent ggf. begründet werden ("unter Darlegung der Gründe"). Es muss also demnach insoweit differenziert werden. Insoweit ist die Kommentierung von Schell, der es eigentlich besser wissen sollte, in Rz. 13 dürftig, lückenhaft, unpräzise bzw. eher irreführend, da er explizit nur von Entscheidung spricht, aber nicht auch von der ausdrücklich in Satz 9 erwähnten Darlegung der Gründe.

Gruß,
Cebulon


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