Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellung? (Einstellung)

Cebulon, Wednesday, 06.03.2019, 14:37 (vor 1883 Tagen) @ Gothmog

Im öffentlichen Dienst ist teilweise über das Gesetz hinausgehend in Erlassen einiger Länder geregelt, dass auch bei Überschreitung der Quote von 5 % u.U. anzuhören, zu erörtern und zu begründen ist, z.B. Abschnitt 4.4.7 der Teilhaberichtlinien Bayern

Gruß,
Cebulon


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