Begründung der getroffen Auswahlentscheidung bei Einstellung? (Einstellung)
Im öffentlichen Dienst ist teilweise über das Gesetz hinausgehend in Erlassen einiger Länder geregelt, dass auch bei Überschreitung der Quote von 5 % u.U. anzuhören, zu erörtern und zu begründen ist, z.B. Abschnitt 4.4.7 der Teilhaberichtlinien Bayern
Gruß,
Cebulon