behinderter Bewerber aus Islamischem Land (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 10:03 (vor 1685 Tagen) @ Hendrik1

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wie ist es, wenn auf eine externe Stellenausschreibung sich ein Bewerber, der in einem islamischem Land lebt, mit einer Erkrankung, die durchaus eine Schwerbehinderung nach sich ziehen kann, bewirbt; ist die SBV zu beteiligen?
Hier ist es Myasthenia Gravis, eine Autoimmunerkrankung (Muskelschwäche) durch die es laut Aussage unter anderem deutliche Geheinschränkungen gibt .... Da es in seinem Land keine Anträge auf Schwerbehinderung gibt, fällt die Einschätzung schwer.
Kennt jemand Gerichtsurteile o.ä.

Liebe Grüße

Hendrik

Hey Hendrik,
ich denke, das die SBV nicht zu beteiligen ist. Nach meiner Ansicht ist das SGB IX eindeutig, was die Zuständigkeit der SBV betrifft.. Urteile kenne ich nicht. Aber das SGV IX ist anzuwenden für Bewerber, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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