behinderter Bewerber aus Islamischem Land (Einstellung)

Monica99, Monday, 16.09.2019, 20:05 (vor 1655 Tagen) @ Hotte

Hallo,

sorry, aber wo schreibt Hendrik das es sich um einen Flüchtling handelt? Er schreibt doch deutlich, das der Bewerber in einem islamistischen Staat lebt, also sehr deutlich für dich übersetzt: Der Bewerber hat sich aus dem Ausland beworben und ist nicht in Deutschland!

Soweit ok, doch mit welchen Recht will er hier arbeiten?
Bürger eines islamistischen Staat könne ja nicht einfach hier einreisen um hier zu arbeiten. Denn es dürfte sich hier ja nicht um einen EU-Bürger handeln.

Folglich kann es sich wohl nur um einen Flüchtling oder Migranten handeln.

--
mfg Monica


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