behinderter Bewerber aus Islamischem Land (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.09.2019, 10:50 (vor 1678 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

es gibt zwar sehr wohl die "offensichtliche" Schwerbehinderung, die auch ohne Feststellung des Versorgungsamtes die Wahrnehmung der Rechte ermöglicht (LPK-SGB IX, Düwell, § 152 Rn 4, BAG vom 13.11.2011, 8 AZR 608/10 ab Rn42).
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2015/2015-03-05/8_AZR_608-10.pdf

Dies gilt aber grundsätzlich nur dann, wenn der Bewertungsrahmen für eine gesicherte Diagnose mindestens bei GdB 50 beginnt. Myasthenia Gravis zählt aber zu den Muskelerkrankungen der Nr. B 18.6 VG, bei denen der Bewertungsrahmen bereits ab GdB 20 beginnt. Somit liegt auch beim besten Willen keine "offensichtliche" Schwerbehinderung vor.

--
&Tschüß

Wolfgang


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