behinderter Bewerber aus Islamischem Land (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 20:39 (vor 1676 Tagen) @ Monica99

Hallo,

sorry, aber wo schreibt Hendrik das es sich um einen Flüchtling handelt? Er schreibt doch deutlich, das der Bewerber in einem islamistischen Staat lebt, also sehr deutlich für dich übersetzt: Der Bewerber hat sich aus dem Ausland beworben und ist nicht in Deutschland!


Soweit ok, doch mit welchen Recht will er hier arbeiten?
Bürger eines islamistischen Staat könne ja nicht einfach hier einreisen um hier zu arbeiten. Denn es dürfte sich hier ja nicht um einen EU-Bürger handeln.

Folglich kann es sich wohl nur um einen Flüchtling oder Migranten handeln.

Hallo Monica,
irgendwie habe ich jetzt den Eindruck, als wenn du den Eingangsbeitrag von Hendrik mit der entsprechenden Fragestellung entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast!
Eine andere Alternative wäre natürlich, das du es nicht zugeben kannst, das dieser Rat: von dir
.....
Hallo Hendrik1
er sollte einfach einen Schwerbehindertenausweis bzw die Anerkennung als Schwerbehinderter beantragen. Dann gelten die allgemeinen Regelungen wie für ldf. Antragsverfahren.
schlicht und einfach falsch war bzw. nicht möglich ist

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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