behinderter Bewerber aus Islamischem Land (Einstellung)
Ist die SBV zu beteiligen?
Hallo, wenn solch ein „ausländischer“ Stellenbewerber keine amtliche Arbeits-Genehmigung vorlegen kann, dürfte Beteiligung der SBV wohl schon deswegen sinnfrei bzw. nicht erforderlich sein. Dann wäre dieser offensichtlich ungeeignet für die Stellenbesetzung aus Rechtsgründen, selbst wenn er offensichtlich schwerbehindert wäre.
Gruß,
Cebulon