behinderter Bewerber aus Islamischem Land (Einstellung)

Monica99, Monday, 16.09.2019, 13:45 (vor 1678 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Hallo Wolfgang,
bedeutet dies, das z.b. ein Rollstulfahrer, der nicht in Deutschland lebt und sich auf eine Stelle in Deutschland bewirbt, als sb Bewerber zu bewerten ist?
Die Behinderung ist schliesslich offensichtlich.

So nicht grundsätzlich! Denn es kommt darauf an, was der Grund zur Nutzung des Rollstuhls ist. Ist er zwingend auf den Rolli angewiesen wie zB Querschnitt.

Hallo Hendrik1
er sollte einfach einen Schwerbehindertenausweis bzw die Anerkennung als Schwerbehinderter beantragen. Dann gelten die allgemeinen Regelungen wie für ldf. Antragsverfahren.

--
mfg Monica


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