Bewerbungsverfahren (Allgemeines)

StephanT, Thursday, 09.01.2020, 16:41 (vor 1561 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen DANK für Deine Ausführungen, die ich gut nachvollziehen kann.

Was macht die SBV in dem Fall, wenn die Personalabteilung vorher bereits die Bewerbungen aussortiert und die Auffassung vertritt, die aussortierten Bewerber kommen für die Personalabteilung sowieso nicht in Betracht. Dann bekommt die SBV doch nicht mit, wenn ein schwerbehinderter Bewerber sich bewirbt.
Die Personalabteilung vertritt die Auffassung, das Auswahlverfahren nicht mit der SBV klären zu müssen und sowohl dem BR als auch der SBV nur die Bewerber vorzulegen, welche aus Sicht des Personalers in Frage kommen.

Vielen DANK und

beste Grüße
Stephan


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