Bewerbungsverfahren (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 20.01.2020, 07:52 (vor 2466 Tagen) @ StephanT

Nachdem die Bewerbungsgespräche mit Teilnahme der SBV stattgefunden haben und sich der AG für einen Bewerber ohne Schwerbehinderung entscheidet, die SBV jedoch die Auffassung vertritt, dass auch der Bewerber mit Schwerbehinderung geeignet erscheint, hat dann die SBV irgendwelche Möglichkeiten, dass der Bewerber mit Schwerbehinderung eingestellt wird?
Zählt hier das Argument des AG, der Bewerber passt nicht ins Team? Wie kann man das im Vorfeld sagen?


Hallo Stephan,

du kannst natürlich im Rahmen deiner Beteiligung ablehnen, dann bekommst du die Antwort "vielen Dank für ihr Schreiben aber machen wir doch so" und deine Ablehnung wird im jeweils passenden Rundordner abgelegt.

Sinniger ist es, sich hinter BR/PR im ÖD Gleib/Frauenvertreterin zu klemmen, die tatsächliche Durchsetzungskraft haben.

Dann bleiben noch eine AGG-Klage des Betroffenen (ggf. nur Geld) und/oder im ÖD eine Konkurrentenklage - ebenfalls durch den Betroffenen - (ggf. Stelle oder neues Auswahlverfahren). Bei der Konkurrentenklage ist es zwingend eine Einstweilige zu erwirken, sonst ist die Stelle weg und das Hauptsacheverfahren sowieso erledigt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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