Bewerbungsverfahren (Allgemeines)

StephanT, Thursday, 09.01.2020, 16:50 (vor 1562 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

vielen DANK für die ausführliche Antwort auf meine Frage.
Ich werde mir die §§ dahingehend auch nochmal genau anschauen! Also DANKE!

Wie verhält es sich, wenn der Personaler bereits im Vorfeld eine Auswahl trifft und sowohl der BR als auch die SBV nur die ausgewählten Bewerber vorgelegt bekommt. Bei diesem Verfahren, wissen sowohl der BR als auch die SBV nicht, welche Bewerber insgesamt vorgelegen haben.

Obliegt letztlich die Entscheidung zur Einladung zum Bewerbungsgespräch tatsächlich dem Personaler/AG?

Mir wird die Bedeutung der Stellenausschreibung und des Stellenprofils und der vorgelegten Qualifikationen an dieser Stelle mehr und mehr bewusst.
Ein Entscheidung zu treffen, hinsichtlich der Eignung eines Bewerbers ist demnach häufig nicht ganz einfach.

Vielen DANK nochmals und

viele Grüße
Stephan


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