Frage 5 und 6 (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 26.11.2020, 08:58 (vor 1247 Tagen) @ Hansmann

Moin Moin ,

wir bekommen fast 100% unserer Gleichstellungen durch. Bei Frage 5 schreibe ich z.B. wenn vorher auch schon Hilfestellungen wie Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers (Minderleistungsausgleich) genannt wurden, dass sich durch Umstrukturierungen die Arbeit verdichtet hat und er dieses erhöhte Arbeitstempo behinderungsbedingt nicht mehr mitgehen kann, o.ä. d.h. ich schildere die Auswirkungen auf alle, begründe aber dann an den Behinderungen, warum diese für ihn besonders nachteilig sind.

Bei der Frage 6 Kündigungsschutz benennen ich klar, welcher vorliegt, aber da die Hilfestellungen die derjenige braucht, wie Ablehnung Mehrarbeit, Präventionsverfahren, ggf. neuer Arbeitsplatz o.ä. allessamt selbst mit einer Unkündbarkeit nicht zu erlangen sind, ist diese kein Hindernis für die Gleichstellung. Nebenbei, wenn - was oft vorkommt - die oder derjenige im Beruf nicht mehr gut vermittelbar ist, schreibe ich auch dieeses hinein und dann dazu, dass ihm ohne die Gleichstellung vorzeitiger Sozialleistungsbezug (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente) droht und dieses mit den Schutzrechten der Schwerbehinderten hinausgezögert werden soll.

Zu Deutsch. genehmigt die Gleichstellung, oder es kostet Geld .....

Liebe Grüße

Hendrik


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