Frage 5 und 6 (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 10.12.2020, 14:27 (vor 1238 Tagen) @ Nobi69

Moin Moin Nobi,

ich würde hier immer den Kündigungsschutz nennen, aber auch gleichzeitig nochmal auf die im jeweiliegn Fall benötigten Schutzrechte der Schwerbehinderten hinweisen, die ja nur mit der Gleichstellung, nicht aber durch den Kündigungsschutz erlangbar sind. So sind selbst Gleichstellungen von unkündbaren Beschäftigten glatt durchgelaufen.

Die Unkündbarkeit hilft nicht, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen, auch bei einem Präventionsverfahren hilft diese nicht weiter, geschweige denn bei der Ausgleichsabgabe oder dem Schutz vor Mehrarbeit. Sie begleitet einen auch nicht zu Gesprächen mit Vorgesetzten usw.....

Daher ist diese kein Hinderungsgrund für die Gleichstellung. Wenn man nichts schreibt, rsikiert man, dass die Agentur für Arbeit diesen Status über den Arbeitgeber erfährt und dann ablehnt, weil man ja weitergehende Schutzrechte nicht geltend gemacht hat.

Liebe Grüße

Hendrik


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