Frage 5 und 6 (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 04.12.2020, 09:54 (vor 1237 Tagen) @ albarracin

Moin Moin,

dieses sehe ich etwas anders. Es handelt sich, wie auch in der Frage im Gleichstellungsantrag steht (Rationalisierung) steht, um eine nicht behinderungsbedingte Situation im Betreib, die sich aber für die konkrete Situation des Antragsstellers besonders negativ auswirkt. Da die Situation, mit der auch Stellenabbau etc. verbunden ist, auch vom Arbeitgeber herangeführt werden kann, würde ich immer dazu Stellung nehmen und zwar als sonstigen Grund. Sonst steht zwar die Situation als solche fest, führt aber, weil der Antragssteller nicht besonders betroffen ist, ggf. sogar zu einer Ablehnung.

Man kann dieses aber auch als Anmerkung schreiben, nur weglassen sollte man es nicht, ween Antragssteller*innen besonders betroffen sind.

Nebenbei, auch SBV und Betriebs- bzw. Personalräte können sich gleichstellen lassen trotz es hohen Kündigungsschutzes. Hier kommt es darauf an, dass der eigentliche Arbeitsplatz nur noch mit großen Einschränkungen ausgeübt werden kann, oder ein anderer gebraucht wird. Da man als Personalvertretung immer mit dem Arbeitgeber aneckt, wird dieser meist kein großes Wohlwollen und Bemühen an den Tag legen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ist diese Situation gegeben, stellt man den Antrag 4-6 Monate vor der Wahl mit der Begründung, dass man ja nicht davon ausgehen kann, zwingend wiedergewählt zu werden bzw. selbst in diesem Fall auch eine Freistellung zu erlangen und somit auf den eigentlichen Beruf angewiesen wäre.

Liebe Grüße

Hendrik


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