Gleichstellungsantrag - besonderer Kündigungsschutz als Betriebsrat (Gleichstellung)
Hallo,
natürlich muß dieser Kündigungsschutz angegeben werden.
Und solange der AN Betriebsratsmitglied ist, ist ein Gleichstellungsantrag völlig aussichtslos, solange nicht absehbar ist, daß das Mandat einschließlich Nachwirkung endet.
Als BRM hat der AN nicht nur einen sehr viel umfassenderen Kündigungs- sondern auch Beschäftigungsschutz im Vergleich zu einer Gleichstellung.
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&Tschüß
Wolfgang