Gleichstellungsantrag - besonderer Kündigungsschutz als Betriebsrat (Gleichstellung)

Nobi69, Potsdam, Tuesday, 30.03.2021, 14:52 (vor 1116 Tagen) @ Axelfrischmilch

Hallo Axelfrischmilch

Hier gibt es natürlich wirkliche SBV-Profis die deine Frage schon beantwortet haben.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich auf Seminaren von zwei verschiedenen Arbeitsrechtlern gelernt habe, dass man den Punkt 6 (Tarifvertraglicher Schutz) offen lassen kann.

Genau dies habe ich bei den geschätzt 20 Stellungnahmen in den letzten 2 Jahren auch immer so getan und es ist von der Behörde nie beanstandet, oder nachgefragt worden.

Auch unseren BRV mit dem ich mich regelmäßig bei den Stellungnahmen abstimme, hat diesen Rat befolgt und den Punkt 6 gleichfalls offen gelassen.

Viele Grüße
Nobi69


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion