Gleichstellungsantrag - besonderer Kündigungsschutz als Betriebsrat (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 18.03.2021, 11:56 (vor 1132 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

ich muss Dir ein wenig widersprechen. Es gibt eine Situation, wann auch vor Ablauf der Unkündbarkeit eiin Gleichstellungsantrag erfolgsversprechend sein kann:

1. Der Arbeitsplatz des freigestellten Mitglieds ist inzwischen weggefallen, oder aber der Beruf ist wegen der Behinderung nicht mehr oder nur mit deutlichen Einschränkungen (gefährdet) ausübbar.
2. Der Antrag wird etwa 6 Monate vor der Neuwahl gestellt

Wenn beides zusammenkommt, habe ich diesen schon wie folgt begründet:
1. Ein Personalratsmitglied legt sich qua Amt oft mit Arbeitgeber an, daher ist die Bereitschaft, diesem zu einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz zu helfen geringer.
2. Man kann, wegen Wahl nie wissen, ob man wiedergewählt wird und selbst wenn, ob man -je nach Zusammensetzung des Gremiums und seiner Listen - wieder in die Freistellung kommt. Ein Antrag nach der Wahl kommt aber zu spät, weil man dann zur Findung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes unmittelbar die Schutzrechte benötigt, da der Platz im Personalrat nach der Wahl wegfällt.
3. Dem neuen Gremium kann unterstellt werden, dass es aus Kollegialität dem Exkollegen/ der Exkollegin mehr hilft, als zustehen würde, oder aber, wenn die Trennung nicht im Guten abläuft, kann die Unterstützung auch wegfallen. Daher wird die SBV zur Beratung und Unterstützung benötigt, damit dieses Mitglied einen neuen Arbeitsplatz findet bzw. der Arbeitsplatz behinderungsgerechter gestaltet wird.
4. Wie in jedem Antrag auf die Behinderungen und den Arbeitsplatz vor der Personalratstätigkeit eingehen und warum dieser nicht mehr passt, bzw. welche Hilfestellungen notwendig sind.
5. Deutlich machen, dass die genannten Schutzrechte nur mit der Gleichstellung, aber nicht dem Kündigungsschutz als Personalratsmitglied erlangbar sind.

Dann sollte diesem Antrag auch stattgegeben werden. In einer laufenden Amtsperiode ist es schwieriger, dann muss die Tätigkeit als Personalratsmitglied selber mit deutlichen Problemen verbunden sein und ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stehen und es deutliche Vermittlungshindernisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Behinderungen geben, da man ansonsten immer nachfrgane wird, warum tritt dieser Mensch nicht zurück.

Liebe Grüße

Hendrik


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