Gleichstellungsantrag - besonderer Kündigungsschutz als Betriebsrat (Gleichstellung)

bifavi, Hessen, Friday, 19.03.2021, 12:21 (vor 1132 Tagen) @ garda

Moinsen,

also ich nutze diese Begründung:

Durch die behinderungsbedingten Leistungsveränderungen des Mitarbeiters besteht eine Gefahr für den Erhalt des Arbeitsplatzes. Durch die Gleichstellung des Arbeitnehmers besteht die Möglichkeit Mittel zur Teilhabe zu beantragen und somit den Arbeitsplatz zu festigen. Mit Mittel zur Teilhabe könnte somit die mangelnde Konkurrenzfähigkeit ausgeglichen werden und der Erhalt des Arbeitsplatzes gesichert werden. Durch die zusätzliche Betriebsratstätigkeit besteht kein Bezug zur üblichen/eigentlichen Tätigkeit, sodass auch keine Kollision entsteht. Mit Verweigerung einer Gleichstellung bei Verschlechterung der Gesundheit oder anhaltenden Problemen aufgrund vorhandener Einschränkungen kann weder Integrationsdienst noch Integrationsfachdienst, zum Beispiel bei einem BEM, hinzugezogen werden.

Hiermit habe ich drei BR Mitglieder in die Gleichstellung bekommen.
Eventuell passe ich auch noch einen Passus ein und verweise auf das AGG.

LG
bifavi


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