Gleichstellungsantrag - besonderer Kündigungsschutz als Betriebsrat (Gleichstellung)

garda, Berlin, Friday, 19.03.2021, 07:58 (vor 1127 Tagen) @ Axelfrischmilch

Hallo,

aus der bisherigen Diskussion ist klar zu entnehmen, dass es auf die Begründung ankommt.

Auch Angehörige der Beschäftigtenvertretungen haben Anspruch auf eine Gleichstellung und die Verweigerung nur auf den Kündigungsschutz gestützt wird oft praktiziert, ist aber nicht rechtens.

Zwei Gründe gibt es: Sicherung des (geeigneten) Arbeitsplatzes, Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes.

Beides kann für Beschäftigtenvertreter sehr wohl zutreffen. Beispiele für Begründungsansätze wären:

1. Unwirksamkeit des besonderen Kündigungsschutzes im Einzelfall, gilt analog für Beamte, Unkündbare im ÖD und eben auch für Beschäftigtenvertreter. Jeder aus diesen Personengruppen kann aus persönlichen Gründen gekündigt (Beamte: zur Ruhe Setzung, in jungen Jahren eine finanzielle Katastrophe) werden, wenn z. B. durch Krankheit eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist. Hier ist auf die besonderen Umstände des Einzelfalles abzuzielen. Ich habe das für Beamte wie für Unkündbare durchgekriegt, auch schon für eine andere SBV!

2. Notwendigkeit einer behinderungsbedingten Anpassung des Arbeitsplatzes eben nicht (nur) durch materielle Ausstattung, da ist der AG im Zweifel in der (Fürsorge-)Pflicht, sondern durch Veränderung von Aufgaben, Sicherung oder eben Änderung eines Arbeitsortes usw. aber auch Berücksichtigung einer Behinderung im Rahmen von allgemeinen oder betrieblichen Regelungen zugunsten von Schwerbehinderten. Hier gehen die Rechte von SB deutlich weiter als die allgemeine Fürsorge aber auch Nutzung der besonderen Rechte von SB bezüglich Überstunden, Dienstplananpassung usw. usw.

3. Verbesserung der Möglichkeiten zum Beispiel im Rahmen einer Sozialauswahl aber auch im Rahmen von Auswahlverfahren jeder Art um einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu erlangen.

Der Begründungsaufwand ist also deutlich höher aber machbar ist das. Eine Begründung nur auf den Kündigungsschutz ist hier wohl meist eher wacklig.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion