Gleichstellungsantrag - besonderer Kündigungsschutz als Betriebsrat (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 19.03.2021, 08:57 (vor 1127 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

genau den Fall hatte ich,

eine Pwersonalrätin, die in ihrem Ursprungsberuf behinderungsbedingt nicht mehr arbeiten kann, sich durch ihr langjähriges Engagement oft mit dem Arbeitgeber angelegt hat. Diese Gleichstellung haben wir ein paar Monate vor der Wahl gestellt genau mit dem Argument, dass sie, wenn sie nicht wiedergewäjhlt wird, oder der neu zusammengesetzte Personalrat die Freistellungen anders besetzt, die Schutzrechte der Schwerbehinderten benötigt und ein Antrag erst zu diesem Zeitpunkt zu spät käme. Der Kündigungsschutz hilft auch nicht, eine leidensgerechte Tätigkeit zu finden. Klar muss der Arbeitgeber sie weiter beschäftigen, aber ist in der Ausübung des Direktionsrechts relativ frei, wenn nicht die Einschränkungen des SGB IX hinzukommen. Der Personalrat wird, wenn es um eigene Mitglieder geht, auch nicht unbedingt so ernst genommen, wie in normalen Fällen, daher ist die SBV als zusätzliches Gremium wichtig. Kurz die Unkündbarkeit schützt weniger als die Gleichstellung vor dieser Situatiuon.

Mit dieser Argumentation war die Gleichstellung erfolgreich.

Liebe Grüße

Hendrik


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