Gleichstellungsantrag - besonderer Kündigungsschutz als Betriebsrat (Gleichstellung)

wurzelkasper, Friday, 19.03.2021, 12:55 (vor 1133 Tagen) @ albarracin

Es gibt da schon Ausnahmen wenn es um Leistungen geht welche man nur als Gleichgestellter erhalten kann.
Oder wenn es um Beförderungen/Ausbildungen/Weiterbildungen geht.

Auch wenn es hier um eine Beamtin geht welche auch einen gewissen Kündigungsschutz hat kann man das auf einen Betriebsrat oder Personalrat sicher übertragen.
Mir war das Urteil aus einer Schulung bekannt aber ich musste erst etwas suchen. Und das ist dann sogar hier auf der Seite zu finden, wobei ich meine Schulung bei einem anderen Anbieter hatte.

https://www.komsem.de/rechtliches/aufgaben/gleichstellung-fuer-behinderte-beamte/

Aber das muss man dann sehr gut mit Argumenten unterlegen im Antrag und der Stellungnahme der SBV/BR.


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