Vertrauensperson durch Neuwahl aus dem Amt drängen? (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 15.12.2021, 13:27 (vor 834 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

da keine behinderungsbedingten Gründe durch den Arbeitgeber geltend gemacht wurden, hat das Integrationsamt der fristlosen Kündigung (zwangsweise) nach Anhörungen mit Fristablauf indirekt zugestimmt.
Der BR hat wohl mehrheitlich / nicht einstimmig der ersten fristlosen Kündigung in der verkürzten Zeit von max. 3 Tagen, ohne Anhörung der Vertrauensperson, so die Ausführungen im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, zugestimmt.
Die SBV (Stellvertretung) hat sich gegen eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dagegen hat der Arbeitgeber geklagt. Glaube dem Antrag wurde im Beschlussverfahren nicht entsprochen.

Doch unabhängig der Zustimmung der (arbeitgeberorientierten) Mitglieder des BR wurde im Urteil die fristlose Kündigung durch die Kammer am Arbeitsgericht festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht durch außerordentlichen Kündigung der Beklagen vom xx.xx.2021 geendet hat.

Dem zweiten angedachten Kündigungsversuch des Arbeitgebers 15 Tage vor dem Kammertermin hat der BR, die SBV und das Integrationsamt widersprochen. Der Arbeitgeber klagt dagegen, mit meiner Meinung nach geringen Aussichten auf Erfolg. Der angeführte Kündigungsgrund soll im Verhalten bzw. dem schriftlichen Vortrag durch den Rechtsbeistand liegen. Oder waren es die Erfolgsaussichten im laufenden Kündigungsschutzverfahren, die den Arbeitgeber gestört haben??

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Gruß
Wolfgang


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