Vertrauensperson durch Neuwahl aus dem Amt drängen? (Wahlen)
Hallo wurzelkasper,
ich habe damit auf den Wegfall dieser "Schutzmöglichkeit" für nichtbehinderte Mitglieder der SBV hingewiesen. Die persönliche Rechtstellung einer SBV ist deutlich schwächer als die eines Betriebsrates. Leider
Mehr dazu z.B. unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28903
Ich bin aber stillschweigend davon ausgegangen die Vertrauensperson eine Schwerbehinderte Person war.
Nicht WAR, sondern ist. Noch ist die Vertrauensperson in das Ehrenamt gewählt, wenn auch mit ruhenden Mandat. Eine Amtsausübung wird durch die Aktionen des Arbeitgebers verhindert.
--
Gruß
Wolfgang