Vertrauensperson durch Neuwahl aus dem Amt drängen? (Wahlen)

WoBi, Monday, 03.01.2022, 13:05 (vor 815 Tagen) @ WoBi

Hallo,
ein kleiner Update im neuen Jahr.

Der erste Stellvertreter hat kurz vor Weihnachten überraschend seinen sofortigen Rücktritt erklärt und der somit neue erste Stellvertreter ist zugleich dieser "Vorbildaktion" gefolgt. Es gibt nun dort im Betrieb keine Stellvertreter mehr. Vom letzten Stellvertreter wurde kein Wahlvorstand zuvor bestellt.

Jetzt gib es dort nur noch die Vertrauensperson, ohne Weiterbeschäftigung, die den Ausgang des Kammertermins vor dem LAG abwarten muss. Die Beschäftigten sind nun ohne eine aktive ansprechbare SBV bis zum Urteil direkt im Betrieb. Der Arbeitgeber hat zumindest nun die SBV temporär "Kalt" gestellt. Für die Weiterbeschäftigung wird nur auf den Arbeitsplatz, die Tätigkeitsinhalte und die Konfliktsituation durch den Arbeitgeber eingegangen. Es geht um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bzw. wird die Richtigkeit der fristlosen Beendigung verlangt.

Es macht mir den Eindruck, die Aspekte der Interessensvertretung sind von untergeordneter Bedeutung im laufenden Urteilverfahren. Wie soll eine fristlos gekündigte Vertrauensperson nachweisen, dass die Kündigung im direkten Zusammenhang mit der Ehrenamtsausübung steht, wenn ein anderer Kündigungsgrund vorgeschoben wird? Zumal eine derartige kaum belegbare Behauptung zu einer Beweislastumkehr führen würde. Wenn der Arbeitgeber sich nicht ganz dämlich angestellt hat, gibt es kaum belastbare Hinweise zu den wahren Gründen.
Hier fehlt die gerichtliche Ermittlungsmöglichkeit des Beschlussverfahrens.

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Gruß
Wolfgang


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