Vertrauensperson durch Neuwahl aus dem Amt drängen? (Wahlen)

WoBi, Tuesday, 08.03.2022, 18:27 (vor 778 Tagen) @ WoBi

Hallo,

eine kleine Rückmeldung zu dem Fall.
Das LAG hat dem Antrag auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtstreites zugestimmt. Die festgestellte Nichtigkeit der fristlosen Kündigung durch das Arbeitsgericht wurde durch das LAG bestätigt. Eine Revision vor dem BAG ist nicht zugelassen und der Arbeitgeber trägt die Kosten für die 2. Instanz. Wenn der Arbeitgeber weitermachen will, kann er es somit nur mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG versuchen. Erfolgsaussichten?
Die von Arbeitgeber gewünschte Neuwahl einer SBV ist vom Tisch (Absage durch BR an Arbeitgeber, nach Rechtsaufklärung für das BR-Gremium) und derzeit laufen die BR-Wahlen in diesem Betrieb.
Es könnte Frieden einkehren, wenn der Arbeitgeber nicht wegen dem zweiten Kündigungsversuch die Ersetzung der BR-Zustimmung beim LAG und die Ablehnung der Zustimmung durch den Widerspruchsausschuss beim Verwaltungsgericht weiter verfolgen würde.
Bei der Bezahlung "zickt" der Arbeitgeber herum und beruft sich aus böswilliges Unterlassen einer Beschäftigungsaufnahme, um das ausstehende Gehalt nicht zu zahlen und hofft so auf einen fiktiven Zwischenverdienst, der in Abzug gebracht werden könnte. Wahrscheinlich sollen andere (unbekannte) Arbeitgeber besser bezahlen, damit hier keine Kosten für den Arbeitgeber entstehen.
Uneinigkeit besteht auch wegen dem Urlaubsanspruch für das Jahr 2021.

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Gruß
Wolfgang


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