Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Thursday, 16.12.2021, 09:18 (vor 862 Tagen)

Guten morgen,

erstmal vorausgeschickt- ich möchte mit meiner Frage hier keine, irgendwie gelagerte Diskussion oder Belehrung wegen Sinn oder Unsinn der Corona-Impfung anstoßen. Ich möchte auch keine Missionierung oder Belehrung bekommen oder betreiben!

Nun meine Frage:

Nach der Verabschiedung der Impfpflicht im Gesundheitswesen darf ich ab 16.03.2021 als ungeimpfter Therapeut; Pfleger oä. nicht mehr an und mit Pat. in der Klinik arbeiten. Ist praktisch ein Berufsverbot für mich. Ich werde mich trotzdem nicht impfen lassen!

Wie verhält es sich aber mit meiner Tätigkeit als SBV, für die ich 3 Tage/ wöchentlich im Klinikum freigestellt bin?
Für dieses Ehrenamt bin ich ja gewählt!

Beste Grüße- und wirklich keine Diskussionen wegen Solidarität oder solchen schmarrn!
Nur eine sachliche Auskunft ist für mich zielführend


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