Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Thursday, 16.12.2021, 10:14 (vor 861 Tagen) @ Hotte

Danke erstmal für die Antwort.

Natürlich werde ich durch alle Instanzen klagen, bleibt ja nichts anderes.

Das mit dem ALG1 sehe ich anders. Ich stehe dem Arbeitsmarkt natürlich zur Verfügung. Nur nicht mehr im Gesundheitswesen. Aber ich bin ja bereit, eine andere Tätigkeit unter Berücksichtigung meiner eigenen Schwerbehinderung auszuüben.


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